Allgemeine Geschäftsbedingungen der BluCel UG
Im Pfarrgarten 33 72116 Mössingen info@blucel.de www.blucel.de
Stand der Bedingungen: 01.10.2020
1. Geltung der Bedingungen
1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen nur gegenüber Kunden, die Unternehmer i.S.d. § 14 BGB sind und ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2 Allen sonstigen Geschäfts- oder Lieferbedingungen, die uns mitgeteilt werden, widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Dies alles gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis anderer Bedingungen, Lieferungen oder Aufträge vorbehaltlos ausführen.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Alle von uns abgegebenen Angebote sind bis zum Vertragsschluss freibleibend. Aufträge werden erst rechtsverbindlich, wenn diese in angemessener Frist schriftlich bestätigt oder mit Zustimmung des Geschäftspartners vereinbarungsgemäß ausgeführt werden. Maßgebend für Art, Umfang und Zeit für Lieferungen oder Leistungen ist die schriftliche Auftragsbestätigung.
2.2 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
2.3 Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Kalkulationen, Gewichtsangaben sowie sonstige technische Daten oder Angaben stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien dar.
2.4 Mündliche Vereinbarungen vor oder bei Vertragsschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Ergeben sich nach Vertragsabschluss Änderungen der Berechnungsgrundlagen durch höhere Lohn- und Materialkosten bzw. Herstellerkosten, umsatzsteuerliche Belastungen oder durch sonstige Umstände, insbesondere technisch begründete Kalkulationsveränderungen, sind wir zu einer Preisänderung in angemessenem Verhältnis zur eingetretenen Änderung der Berechnungsgrundlage berechtigt. Wahlweise sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch für Abschluss- oder Abrufaufträge, sofern bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3.2 Versandkosten, gegebenenfalls anfallende Nachnahme-gebühren, sowie Zölle und sonstige Gebühren bei Auslandsversand, sind im Preis nicht enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.3 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, werden – unbeschadet weitergehender Ansprüche – Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens wird davon nicht berührt.
3.4 Bei Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder bei Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Herausgabe der gelieferten Ware zu verlangen.
4. Ausführung und Produktbeschaffenheit
4.1 Bei Herstellung und Lieferung von Gegenständen nach vom Kunden vorgeschriebenen Zeichnungen, Mustern oder sonstigen Unterlagen übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass Rechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Bei Inanspruchnahme Dritter sind wir ohne eigene rechtliche Überprüfung berechtigt, nach vorheriger Ankündigung vom Vertrag zurückzutreten oder jede weitere Tätigkeit einzustellen und Schadensersatz vom Kunden zu verlangen. Der Kunde verpflichtet sich, uns von allen hiermit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter unverzüglich freizustellen.
4.2 Unsere Produkte werden im Rahmen unserer Qualitätsprüfung nach unseren Standards und Plänen geprüft. Die Freigabe der Produkte erfolgt auf Basis der absolvierten Testläufe. Der Kunde ist verpflichtet, uns bei der Auftragserteilung den für die Produkte vorgesehenen Verwendungszweck verbindlich schriftlich mitzuteilen. Dieser
wird als vertraglich vorausgesetzter Verwendungszweck Bestandteil des Vertrags und gilt gleichzeitig als Beschaffenheitsvereinbarung. Wünscht der Kunde bestimmte Konformitätserklärungen zu den Produkten, so muss er uns dies bei Auftragserteilung ausdrücklich schriftlich mitteilen.
4.3 Hängt die Bestellung noch von einer betriebsinternen Freigabe der Qualitätssicherung des Kunden ab, so ist der Kunde verpflichtet, uns auf Anfrage unverzüglich mitzuteilen, ob ein Auftrag endgültig und umfassend freigegeben ist oder nicht.
4.4 Verpflichtet sich der Kunde zur Beschaffung des für die Auftragsdurchführung erforderlichen Materials oder anderer erforderlicher Gegenstände, so hat er dieses in der vereinbarten bzw. ausreichenden Menge einschließlich einer angemessenen Mehrmenge für etwaigen Ausschuss rechtzeitig vor Produktionsbeginn in der vereinbarten und einwandfreien Beschaffenheit auf eigene Kosten an das von uns angegebene Werk anzuliefern. Bei Verletzung dieser Pflicht haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Weitere gesetzliche Rechte bleiben davon unberührt.
4.5 Bei Abrufaufträgen sind wir berechtigt, das Material für den gesamten Auftrag zu beschaffen und die gesamte Bestellmenge sofort herzustellen.
5. Liefer- und Leistungszeit
5.1 Vorgesehene Lieferfristen werden für uns erst verbindlich mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung. Die Lieferfrist beginnt frühestens mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung. Die Einhaltung setzt die Erfüllung aller vertraglichen und gesetzlichen Pflichten des Kunden voraus.
5.2 Können Lieferfristen bei unverschuldeten Ereignissen wie höherer Gewalt (insb. Streik, Aussperrung, Krieg, terroristische Anschläge, Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen) oder sonstiger unvorhergesehener Ereignisse nicht eingehalten werden, so verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen angemessen. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Lieferhindernisse bei Zu- oder Unterlieferern eintreten. Bestehen die vorgenannten Auslieferungshindernisse länger als drei Monate und verlängert sich dadurch die Auslieferung entsprechend, so ist jede Partei berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei vom Vertrag zurückzutreten.
5.3 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden unzumutbar.
5.4 Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden sowie die rechtzeitige Belieferung durch unseren Lieferanten voraus.
5.5 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung stets EXW – Ex Works/Ab Werk (Incoterms® 2010).
5.6 Verzögern sich Versand oder Auslieferung auf Wunsch des Kunden über den vereinbarten oder gesetzlich vorgesehenen Zeitraum hinaus, so sind wir berechtigt, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch Lagerung entstandenen Kosten sowie für jeden Monat der Verzögerung ein Prozent des Rechnungsbetrages der Gegenstände als Lagerkosten zu berechnen. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien dabei unbenommen. Weitergehende Ansprüche, die sich aus dem Annahmeverzug ergeben können, bleiben davon unberührt.
6. Gefahrübergang, Versand und Verpackung
6.1 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat, auch wenn frachtfreie Lieferung oder der Transport mit eigenen Transportmitteln der Firma vereinbart ist. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
6.2 Ist die Ware versandbereit und verzögert sich der Versand auf Wunsch des Kunden oder in Folge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr in vollem Umfang mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
6.3 Alle Lieferungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Empfängers. Wir behalten uns vor, Versandweg und Versandort sowie das Transportmittel und die Verpackungsart zu bestimmen. Eine Verpflichtung zu billigster Versendung besteht nicht. Wünscht der Kunde eine davon abweichende Versandart, so trägt er auch hierfür die Kosten. Auf Wunsch des Kunden werden Lieferungen von uns auf seine Kosten gegen üblicherweise versicherbare Transportrisiken versichert.
7. Prüf- und Rügepflichten, Mängelhaftung, Haftungsbeschränkung
7.1 Für den Kunden gelten die §§ 377 ff HGB. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung innerhalb der Gewährleistungsfrist zu rügen.
7.2 Für den Fall, dass die Mängelrüge rechtzeitig und begründet erfolgt, ist der Anspruch des Kunden auf Nacherfüllung beschränkt, wobei wir nach unserer Wahl eine mangelfreie Sache als Ersatz liefern oder den Mangel beseitigen können. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Geschäftspartner Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Voraussetzung für diese Ansprüche ist, dass ein Sachmangel im Zeitpunkt der Übergabe vorlag und dass dieser innerhalb der Verjährungsfrist geltend gemacht wird.
Diese Mängelansprüche bestehen nicht, wenn ohne ausdrückliche Zustimmung von uns Reparaturen, Abänderungen oder Wiederinstandsetzungen an den gelieferten Gegenständen vom Kunden oder einem Dritten vorgenommen werden, Nachbesserungsarbeiten durch den Kunden erschwert werden, die Inbetriebnahme entgegen unserer Anweisung erfolgt oder ein Mangel auf unrichtige oder nachlässige Behandlung oder auf natürliche Abnutzung zurückzuführen ist.
7.3 Sämtliche Sachmängelansprüche verjähren binnen zwölf Monaten nach Anlieferung der Ware. Dies gilt nur dann nicht, wenn das Gesetz längere Fristen vorschreibt wie in den Fällen des § 438 Abs.1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel); in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung sowie bei arglistigen Verschweigen des Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
7.4 Soweit nicht in diesen Geschäftsbedingungen etwas anderes bestimmt ist, haften wir auf Schadensersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB (nachfolgend “Schadensersatz”) wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, aufgrund zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstiger zwingender Haftung. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
8.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und
Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. Für Defekt oder Beschädigungen durch unsachgemäße Verwendung übernimmt die BluCel UG keine Haftung.
8.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
8.4 Der Kunde als Wiederverkäufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura Endbetrages (einschließlich USt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
8.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Rechnungsbetrag, einschließlich USt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.
8.6 Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Rechnungsbetrag, einschließlich USt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
8.7 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
9.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2 Zahlungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Mössingen.
9.3 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Daneben sind wir auch berechtigt, ein Gericht, welches für den Kunden in anderer Weise zuständig ist, anzurufen.
9.4 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.